KÖ-MEN’S Klinik informiert Sie an dieser Stelle über mögliche Kostenübernahmen von ästhetischen Behandlungen:
In der Regel werden entstehende Kosten nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.Ausnahmen sind:
Der ästhetische Eingriff muss dabei in jedem Fall medizinisch begründet werden. Außerdem dürfen keine günstigeren Alternativen zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist von Ihrem behandelnden Arzt zu begründen. Der Mediziner muss Ihrer Krankenkasse stets zwingende Gründe angeben, warum eine ästhetische Behandlung in der KÖ-MEN’S Klinik aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Bei möglichen Eingriffen aufgrund psychischer Probleme erstellen Krankenkassen unter Umständen ein eigenes psychologisches Gutachten. Dieses soll klären, ob bei dem Patienten ein behandelbarer seelischer Krankheitszustand vorliegt.
Diese Regelungen betreffen sowohl gesetzliche wie private Krankenkassen. In Einzelfällen können Privatversicherte aufgrund spezieller Tarife profitieren. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht aber nicht.
Bei Unklarheiten sprechen Sie Ihre jeweilige Krankenkasse an.
Bei Interesse an ästhetischen Behandlungen steht Ihnen die KÖ-MEN’S Klinik gerne zur Verfügung, telefonisch unter 0211-93 67 10 90 oder über das Kontaktformular.