Niederländischer Arzt zu Geldstrafe verurteilt
64 Schönheitsoperationen in Deutschland ohne Zulassung: Für diese Bilanz muss ein niederländischer Schönheitschirurg nun 18.000 Euro Strafe zahlen.
Ein niederländischer Schönheitschirurg hat in einer Klinik in Düsseldorf 64 Schönheits-OP durchgeführt – ohne dafür eine gültige deutsche Zulassung. Zwar dürfen Ärzte aus dem Nachbarland Niederlande grundsätzlich auch in Deutschland tätig sein, aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Der 50-Jährige praktizierte jedoch mehr als ein halbes Jahr lang in Düsseldorf.
Dass er die Zulassung benötigt, war dem 50-Jährigen Mediziner bewusst und er hätte diese auch problemlos bekommen können. Da er die Formalie dennoch ignorierte, hat ihn das Amtsgericht Düsseldorf in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt.
Dagegen legte der Arzt Einspruch ein. Der Niederländer hatte ein Attest vorgelegt, das besagt, dass er wegen einer Lungenerkrankung nicht verhandlungsfähig sei. Doch stammt dieser Attest just aus der niederländischen Klinik, an der der Arzt selbst beteiligt sein soll. Die zuständige Richterin wies seinen Einspruch daher ab, die verhängte Geldstrafe ist in voller Höhe fällig.