Patienten legen Wert auf den Facharzttitel
Eine Statistik der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) zeigt, dass nicht-invasive Eingriffe wie Faltenunterspritzungen (39,4 Prozent) an der Spitze der am häufigsten durchgeführten Behandlungen stehen. Da sie ohne großen operativen Aufwand schnelle Effekte erzielen, erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Doch auch wenn der Eingriff auf den ersten Blick minimal erscheint, sind die Gefahren, die von nicht fachgerecht durchgeführten Behandlungen ausgehen, groß und werden oft unterschätzt. Entscheidende Faktoren für einen gelungenen Eingriff sind der behandelnde Arzt, dessen Ausbildung und Erfahrung.
Laut der Statistik ist für jeden dritten Patienten bei der Wahl des Arztes für Ästhetisch-Plastische Behandlungen ein guter Ruf (39,2 Prozent), aber auch die Behandlungshäufigkeit (38,8 Prozent) wichtig. Doch auch auf den Facharzttitel sollten Patienten achten. Für nur 22,8 Prozent der anonym befragten Patienten war dieser Faktor bei der Arztwahl ausschlaggebend. Die Ausbildung zum Arzt allein ist jedoch für eine Ästhetisch-Plastische Behandlung nicht ausreichend. Bezeichnungen wie Schönheitschirurg und Ästhetischer oder auch Kosmetischer Chirurg sind ebenfalls ungeschützte Bezeichnungen und ein Indiz dafür, dass es sich hier nicht um einen umfassend ausgebildeten Facharzt aus dem Bereich der Plastisch-Ästhetischen Chirurgie handelt.
Die DGÄPC empfiehlt Patienten, bei der Arztsuche von Anfang an Wert auf den Titel Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zu legen. Nur dieser steht für eine umfassende Ausbildung, Fachwissen und langjährige Berufserfahrung. Die Mitgliedschaft in einem Fachverband ist zudem ein Qualitätsmerkmal, an dem sich Patienten orientieren können. Die Aufnahmekriterien sind streng. Die Mitglieder sind zudem verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden.