Faltenbehandlungen: VDÄPC fordert Rezeptpflicht für Filler

Faltenbehandlungen: VDÄPC fordert Rezeptpflicht für Filler

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Die Nachfrage nach ästhetischen Behandlungen im Gesicht ist steigend, und damit auch die Anzahl an Komplikationen. Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) fordert daher eine Verschreibungspflicht sämtlicher Fillerprodukte.

Um dem Gesicht ein frisches und strahlendes Aussehen zurückzugeben, erfreuen sich in der Ästhetischen Chirurgie besonders Faltenbehandlungen mit Fillern steigender Beliebtheit. Die häufigsten Eingriffe bei Männern und Frauen sind Faltenunterspritzungen mit Muskelrelaxans, dicht gefolgt von Hyaluronbehandlungen. Während jedoch die Anwendung von Museklrelaxans in ästhetischer Indikation als Arzneimittel zugelassen ist und nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden darf, gelten Filler wie Hyaluronsäuren als Medizinprodukte ohne Rezeptpflicht. Derzeit werden viele Filler als Medizinprodukte auch über das Internet gehandelt, und viele Fälschungen sind dabei im Umlauf.

Risiken bei unsachgemäßer Anwendung

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Fillerkorrekturen hat auch die Anwendung von Hyaluron-Präparaten in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Mittlerweile bieten neben approbierten Fachärzten auch Kosmetikstudios und Heilpraktiker ohne umfassende medizinische Ausbildung ästhetische Gesichtsbehandlungen mit Hyaluronpräparaten an. Fallbeispiele der letzten Jahre bestätigen hierbei das vermehrte Auftreten von Komplikationen durch eine fehlerhafte Anwendung. – von optischen Entstellungen bis hin zu ernsthaften gesundheitlichen. Solche Komplikationen müssen sofort erkannt werden und unmittelbar medizinisch behandelt werden.

Nur geschulte Fachärzte sollen Filler verwenden

Die VDÄPC fordert deswegen, dass auch nur speziell geschulte Fachärzte Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure durchführen sollen, um gesundheitliche Probleme in Folge von ästhetischen Gesichtsbehandlungen zu minimieren und den Missbrauch der Präparate einzudämmen. An der Forderung beteiligen sich neben der VDÄPC die folgenden Fachgesellschaften: Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT),  Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC),  Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC), Berufsverband der deutschen Dermatologen (BVDD),  Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG).

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